Das zum 1. August 2025 in Kraft getretene Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) tritt an die Stelle des bisher geltenden Ladenschlussgesetzes auf Bundesebene.
Die wichtigste Neuregelung betrifft die verkaufsoffenen Nächte an Werktagen (Art. 7 BayLadSchlG).
1. Gemeindeweite verkaufsoffene Nächte an Werktagen
Unabhängig von verkaufsoffenen Sonntagen anlässlich von Marktveranstaltungen können durch Rechtsverordnung jährlich bis zu acht Werktage (Montag bis Samstag) für die gemeindeweite Öffnung von Verkaufsstellen von 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr freigeben werden, um den örtlichen Einzelhandel zu stärken. Anders als bislang bedarf es keines besonderen Eventcharakters, so dass die gemeindeweiten verkaufsoffenen Nächte ohne weitere Voraussetzungen stattfinden können.
In diesem Zusammenhang plant die Stadt Tirschenreuth im Rahmen der Rizzi-Ausstellung eine verkaufsoffene Nacht im Juli 2026 mit zahlreichen Attraktionen.
2. Individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen
Neben den gemeindeweiten verkaufsoffenen Nächten besteht ferner die Möglichkeit, dass einzelne Inhaber einer Verkaufsstelle jährlich an bis zu vier weiteren Werktagen von 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr ihr Ladengeschäft öffnen. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung, vom Inhaber der Verkaufsstelle die verkaufsoffene Nacht unter Angabe des Tages und der erweiterten Öffnungszeit bei der Stadt Tirschenreuth angezeigt wird. Die Stadtverwaltung hat hierzu ein Formular erstellt, das nachfolgend als PDF Datei heruntergeladen werden kann oder direkt online ausgefüllt weden kann.
Onlineformular - Anzeige individueller verkaufsoffener Nächte
