
Die Jahrmärkte finden 2026 an folgenden Tagen statt:
Sonntag, 19. April 2026 (Ostermarkt)
Sonntag, 28. Juni 2026 (Peter- und Paul-Markt)
Sonntag, 06. September 2026 (Herbstmarkt)
Sonntag, 25. Oktober 2026 (Kirchweihmarkt / Simon & Judäamarkt)
Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Markt erfolgt über ein Online-Formular. Bitte füllen Sie dieses spätestens zwei Wochen vor Marktbeginn vollständig aus, anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung aus dem Rathaus. Bei nachträglichen Änderungen bzw. kurzfristigen Absagen bitten wir um Mitteilung per Mail (siehe Ansprechpartner).
Anmeldung zur Teilnahme an einem Markt
Der Wochenmarkt findet während des ganzen Jahres jeden Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem oberen Maximilianplatz (auf der Aktionsfläche rund um den Karpfenbrunnen) für den Verkauf von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Produkten statt.
Die Anmeldung zur Teilnahme an Wochenmärkten erfolgt durch eine formlose Anfrage. Bitte wenden Sie sich hierfür an die unten stehenden Ansprechpartner.
Das zum 1. August 2025 in Kraft getretene Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) tritt an die Stelle des bisher geltenden Ladenschlussgesetzes auf Bundesebene. Die wichtigste Neuregelung betrifft die verkaufsoffenen Nächte an Werktagen (Art. 7 BayLadSchlG).
Individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen
Neben den gemeindeweiten verkaufsoffenen Nächten besteht ferner die Möglichkeit, dass einzelne Inhaber einer Verkaufsstelle jährlich an bis zu vier weiteren Werktagen von 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr ihr Ladengeschäft öffnen. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung, vom Inhaber der Verkaufsstelle die verkaufsoffene Nacht unter Angabe des Tages und der erweiterten Öffnungszeit bei der Stadt Tirschenreuth angezeigt wird. Die Stadtverwaltung hat hierzu ein Formular erstellt, das nachfolgend als PDF Datei heruntergeladen werden kann oder direkt online ausgefüllt werden kann.
Onlineformular - Anzeige individueller verkaufsoffener Nächte
Gemeindeweite verkaufsoffene Nächte an Werktagen
Unabhängig von verkaufsoffenen Sonntagen anlässlich von Marktveranstaltungen können durch Rechtsverordnung jährlich bis zu acht Werktage (Montag bis Samstag) für die gemeindeweite Öffnung von Verkaufsstellen von 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr freigeben werden, um den örtlichen Einzelhandel zu stärken. Anders als bislang bedarf es keines besonderen Eventcharakters, so dass die gemeindeweiten verkaufsoffenen Nächte ohne weitere Voraussetzungen stattfinden können.
In diesem Zusammenhang plant die Stadt Tirschenreuth im Rahmen der Rizzi-Ausstellung eine verkaufsoffene Nacht im Juli 2026 mit zahlreichen Attraktionen.
Stadtverwaltung Tirschenreuth
Bürger- und Ordnungsamt
Maximilianplatz 35
95643 Tirschenreuth
Telefon: 0 96 31 60 9- 16
E-Mail: einwohner(at)stadt-tirschenreuth.de
Für den Jahrmarkt gelten die Bestimmungen der "Jahrmarktsatzung", für die Verkaufsstellen, welche an den Marktsonntagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein dürfen gilt die "Märkte - Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von Märkten". Zusätzlich wird die Stadt Tirschenreuth eine "Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen von 20 bis höchstens 24 Uhr" erlassen, um verkaufsoffene Nächte möglich zu machen. Die genannte Satzung sowie die Verordnung sind unter dem Ortsrecht der Stadt Tirschenreuth zu finden.