Neues Bundesmeldegesetz ab dem 01.11.2015

Mit dem neuen Gesetz ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber auszustellen. Der Wohnungsgeber hat also eine Mitwirkungspflicht. Diese Regelung soll Scheinmeldungen verhindern.

Ab dem 01. November 2015 hat die meldepflichtige Person zwei Wochen Zeit, sich bei der Meldebehörde anzumelden. Dabei ist dann auch die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt nicht die Voraussetzungen und reicht daher nicht aus!

Ihre Fragen beantwortet Ihnen auch die Meldebehörde unter Tel. 09631/60919.