Neuer KFW-Schnellkredit - Update: Beantragung ab 15. April möglich

Aktuelles Update: Die Beantragung des Kredites ist ab 15. April 2020 möglich

Uns erreichte vor wenigen Tagen folgende aktuelle Information von Tirschenreuths Bundestagsabgeordneten Albert Rupprecht:

In den letzten Wochen haben wir im Bund große Maßnahmenpakete zur Eindämmung der Folgen aus der Corona-Pandemie geschnürt. Doch trotz der immensen Ausweitungen und Erleichterungen der KfW-Programme haben sich auch viele kleine und mittlere Unternehmen an mich gewendet, die weiterhin Schwierigkeiten hatten, einen Kredit zu erhalten. Gleichzeitig fallen sie aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl aus der Zielgruppe des Sofortprogramms für Kleinstunternehmen und Selbstständige heraus. Deshalb hatte ich mich in mehreren Schreiben an meine Fachkollegen, den Bundesfinanzminister Olaf Scholz und den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewendet und dort um Nachbesserung gebeten.

Es freut mich deshalb sehr, dass jetzt der neue KfW-Schnellkredit ins Leben gerufen wurde, der das bereits bestehende KfW-Sonderprogramm ergänzt, um vor allem diese kleinen und mittleren Unternehmen schnell zu unterstützen, die bislang keine Gelder beantragen konnten.

Die KfW arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, dass der Schnellkredit so schnell wie möglich beantragt werden kann. Voraussichtlich wird der Start bei den Banken am Donnerstag sein.

Ziele: 

-          Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen durch KfW-Darlehen in Höhe von bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019

-          der Bund übernimmt eine Haftungsfreistellung von 100 Prozent

-          schnelle und unbürokratische Auszahlung von KfW-Krediten durch die Banken

Das Kreditvolumen beträgt dabei:

-          für Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten maximal 500.000 Euro

-          für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten maximal 800.000 Euro

Die Rahmenbedingungen: 

-          Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten

-          Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre

-          Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes

-          Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW

Voraussetzungen:

-          Das Unternehmen muss mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sein

-          Mittelständisches Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten

-          Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 "kein Unternehmen in Schwierigkeiten" (gemäß EU-Definition) gewesen sein

-          Achtung: Die Kredite dieses Programms können nicht mit den anderen KfW-Krediten gleichzeitig beantragt werden und auch nicht mit den Instrumentarien des Wirtschaftsstabilisierungsfonds kombiniert werden (Kumulierungsverbot)

-          Das Angebot des KfW-Schnellkredits ist vorerst bis zum 31. Dezember 2020 befristet (letztmöglicher Auszahlungszeitpunkt)

Weitere Informationen finden Sie bei der KfW, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder dem Bundesfinanzministerium.