Grundsteuerreform

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Zum 01.01.2025 soll die neue Grundsteuer in Bayern gelten. Was auf Sie zukommt und wie es nun weitergeht lesen Sie hier.

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de

Um die Beantwortung einfacher Fragen der Steuerpflichtigen zu ermöglichen, wurde vom Landesamt für Steuern der Flyer „Grundsteuerreform in Bayern“ und eine Zusammenstellung von ergänzenden Informationen „Grundsteuerreform in Bayern – Wichtige Fragen & Antworten (FAQ)" erstellt.
Der Flyer „Grundsteuerreform in Bayern“ wird voraussichtlich in gedruckter Form im Laufe des Mai von den örtlichen Finanzämtern bereitgestellt.

Bitte beachten:
Wir möchten Sie informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.

Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden (Bürgerbüro) in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 – 30 70 00 77

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.