Endabrechnung der Wasserversorgungsanlage

Bereits im Jahre 2005 hatte die Stadt hierfür Vorausleistungen erhoben.

Im Rahmen der nunmehrigen Endabrechnung wird auch die zuviel erhobene Mehrwertsteuer (16% statt gerichtlich entschiedener 7%) berücksichtigt. In vielen Fällen wird es deshalb auch zu Beitragsrückerstattungen kommen.

Für Rückfragen stehen Ihnen sowohl die Stadtwerke (Tel. 09631/70190) als auch der zuständige Sachbearbeiter im Stadtbauamt,  Herr Meierl (Tel. 09631/60922) gerne zur Verfügung.